Bei der Kündigung durch den Vermieter gelten gestaffelte/ asymmetrische Fristen.
Es wird unterschieden zwischen Mietverhältnis mit einer Dauer:
– bis zu 5 Jahren: 3 Monate
– 5 bis 8 Jahren: 6 Monate
– 8 Jahre und länger: 9 Monate
Ebenso wie bei der Kündigung durch den Mieter muss die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vertragspartner eingehen.
!WICHTIG!
Nur derjenige, welcher im Grundbuch in Abteilung 1 als Eigentümer eingetragen ist, kann kündigen.