Die Frist einer ordentlichen Kündigung eines Mieters beträgt 3 Monate.
Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit dieser Monat mit berechnet wird. Trifft das Kündigungsverlangen später beim Vermieter ein, so beginnt der Ablauf der Frist mit dem Beginn des darauffolgenden Monats.
Bsp. Die Kündigung des Mieters erreicht den Vermieter am 03.04.2018. Der Mietvertrag endet am 30.06.2018
Bsp. Die Kündigung des Mieters erreicht den Vermieter am 10.04.2018. Der Mietvertrag endet am 31.07.2018