Es passiert immer wieder: Schlüssel verloren. Aber was ist eigentlich zutun ? Sollten Sie als Mieter einen Schlüssel verlieren, so müssen Sie unverzüglich den Vermieter oder den Hausverwalter darüber informieren. Da der Mieter dem Vermieter mitteilen muss, wieviele Schlüssel er hat, bzw. wenn er einen Schlüssel nachmachen lassen will, weiß der Vermieter über die genaue Anzahl Bescheid.
Wer trägt eigentlich wann die Kosten ?
In dem Moment in dem der Vermieter dem Mieter die Schlüssel übergibt, beginnt die Obhutspflicht des Mieters. Sollte der Verlust des Schlüssels auf den Mieter zurückzuführen sein, so kann der Vermieter ein neues Schloss auf Kosten des Mieters einbauen lassen.
WICHTIG: Dies gilt auch für Dritte, durch den Mieter bestimmte Personen, bspw. Freunden oder Putzfrau, die den Schlüssel verliert.
Wird dem Mieter der Schlüssel gestohlen, so sieht der Sachverhalt anders aus. (Amtsgerichts Spandau 6 C 546/12).
Ratsam ist es immer den Schlüssel zu versichern. Bei manchen Hausratversicherungen lässt sich der Wohnungsschlüssel mitversichern. Sollten Sie eine Schließanlage im Haus haben, so sind die Kosten deutlich höher als bei einem herkömmlichen Schloss. Sie sollten zur Ihrer Sicherheit ihre private Haftpflichtversicherung überprüfen. In dieser können Sie einen Schlüsselverlust absichern. Allerdings sollten Sie hierbei das Kleingedruckte beachten, denn häufig ist nur das Schloss der Wohnungstür mitversichert. Sie sollten darauf achten, dass auch die Schließanlage mit abgesichert ist.